Die Experten von Immobilien Bozen helfen Ihnen, Ihre Fragen rund um das Thema Immobilien kompetent und faktenbasiert zu beantworten.
Mit welchen Nebenerwerbskosten muss beim Immobilienkauf gerechnet werden?
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Der angegebene Kaufpreis stellt nicht den Endpreis für den Käufer dar, da zusätzlich weitere
Nebenkosten wie: Mehrwertsteuer und/oder Registersteuer, Notarhonorar, Maklergebühren und
eventuell Bankgebühren anfallen. Immobilien Bozen weiß ganz genau Bescheid und ist ein
zuverlässiger Berater.
Notarhonorar
Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch und Kataster entstehen
Notargebühren und es wird auch sein Honorar fällig. Dieses berechnet sich nach Höhe des
Kaufpreises und ob Erst- oder Zweitwohnung laut Tarifordnung. Neben der Erstellung des
Kaufvertrags verfolgt der Notar auch die korrekte Abwicklung der Eintragung in die Grund- und
Katasterämter.
Maklergebühren
Für die Beratungsleistung und die Vermittlungstätigkeit erhebt der Immobilienmakler von jeder
Partei, ein Vermittlungshonorar. Zu den Leistungen gehören die Bewertung der Immobilie, die
Kontrolle und Erhebung der notwendigen Dokumente, das Marketing, die Erstellung einer
Expertise, die Durchführung von Einzelbesichtigungen, die Übernahme aller Formalitäten, das
Klären etwaiger rechtlicher Fragen, die Abfassung des Kaufvorvertrags und die Registrierung bei
der Agentur der Einnahmen, den umfassenden Service rund um den Notartermin (Vorbereitung,
persönliche Begleitung) sowie die Betreuung auch über den Verkaufsabschluss hinaus. Unser
Netzwerk garantiert einen breit gefächerte Marktplatz auf welchem Ihre Immobilie bestens
präsentiert wird. Unser Erfolg ist die Erreichung unseres gemeinsamen Zieles, welches von
zufriedenen Kunden bestätigt wird und nicht zuletzt durch Mundpropaganda, die beste
Empfehlung/Referenz, zusätzlich zu den Rezensionen, für Immobilien Bozen ist.
Bankgebühren
Ist für den Erwerb einer Immobilie eine Finanzierung notwendig, fallen Kosten zum Beispiel für
Zinsen und die Bearbeitungsgebühr an.
Wie werden Immobilien bewertet?
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Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das
Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes
der Immobilie.
Vergleichswertverfahren (z.B. für Wohnungen):
Die Bewertung der Immobilie erfolgt hier auf Basis von vergleichbaren Verkäufen – also möglichst
ähnlichen Immobilien in der Nähe des zu bewertenden Objektes. In der Praxis wird dabei mit € /
m2 Preisen gerechnet – d.h. es wird ermittelt, zu welchen €/m2 Preisen die Vergleichsobjekte
verkauft wurden und dieser Wert mit den m2 der Immobilie multipliziert. Dieses Verfahren
funktioniert natürlich nur, wenn eine ausreichende Anzahl an
vergleichbaren Transaktionspreisen vorliegt. Bitte beachten Sie, dass Angebotspreise für das
Verfahren ungeeignet sind, da sie oft erheblich von den realisierten Preisen abweichen und viel
zu hoch sind. Das Vergleichswertverfahren wird oft bei Wohnungen und gleichartigen Häusern
(Reihenhäusern oder Siedlungshäusern) angewendet.
Sachwertverfahren (z.B. für Einfamilienhäuser):
Bei diesem Verfahren wird der Wert des Grundstücks separat vom Wert des Gebäudes ermittelt -und anschließend beides addiert. Der Grundstückswert wird über den Bodenrichtwert ermittelt.
Der Gebäudewert wird über Tabellen mit sogenannten Normalherstellungskosten (NHK) ermittelt.
Diese NHK beziehen sich auf einen m2 Bruttogeschossfläche(BGF)-Preis und werden mit der
BGF des Objektes multipliziert. Mit diversen Anpassungen (z.B. für Sonderausstattungen wie
Pools, Einbauten und besonderen Gartenanlagen) wird so – vereinfacht dargestellt – der Wert der
verwendeten Materialien und sonstigen Kosten ermittelt, den man normalerweise für ein Gebäude
dieser Art erwarten würde. Zusammen mit dem Grundstückswert ergibt dieser Gebäudesachwert
den rechnerischen Sachwert des Bewertungsobjektes. Da jedoch oftmals – zumindest in Bozen –
das Angebot deutlich geringer als die Nachfrage ist, muss dieser Sachwert oft noch erheblich an
den Marktpreis angepasst werden. Dabei hilft nur die Erfahrung eines Experten.
Ertragswertverfahren (z.B. für Mehrfamilienhäuser):
Hier bilden die marktüblich zu erwartenden Erträge die Grundlage für die Bewertung. Für eine
kurze Erklärung ist das Verfahren zu komplex, grundsätzlich wird jedoch bei dieser
Herangehensweise zunächst die marktüblich zu erzielende Miete des Objektes berechnet – ohne
die tatsächlichen Mieten zu berücksichtigen. Diese marktübliche Miete wird um die für den
Eigentümer normalerweise anfallenden Kosten gemindert (z.B. Mietausfall, Instandhaltung etc.)
um den Rohertrag zu erhalten. Nun wird den Marktteilnehmern eine
gewisse Renditeerwartung unterstellt: hohe Rendite bei risikoreichen und niedrige Rendite bei
risikoarmen Investments. Da Bozen als sehr sicherer Standort angesehen wird, rechnet man in
Bozen in zentralen Lagen aktuell mit 3,50%. Aufgrund der langen Lebensdauer von Immobilien
wird nun der Rohertrag mit dieser Rendite (zur Vereinfachung bis in die Unendlichkeit) verzinst.
Es ergibt sich die Formel: Rohertrag / Rendite = Ertragswert. Nach Berücksichtigung von
Sonderpositionen (z.B. eine aktuell höhere oder niedrigere Miete als Marktüblich) kann so von
einem Experten der Marktwert ermittelt werden.
Immobilien Bozen weiß ganz genau welche Schätzung die richtige für Ihre Immobilie ist, da es auch noch andere Bewertungsformen gibt.
Ist ein Neubau generell teurer als eine gebrauchte Immobilie?
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Wird nur der Preis pro m2 Wohnfläche in die Betrachtung mit einbezogen, können Neubauten bis zu
50 % teurer sein als Bestandsimmobilien.
Dies berücksichtigt allerdings nicht den unterschiedlichen Stand der Technik sowie die Architektur
des Objekts. Werden diese Qualitätsunterschiede mit berücksichtigt liegt ein Neubau in etwa 10 % –
20 % über dem einer Bestandsimmobilie, da der Käufer auch noch eine große Gestaltungsfreiheit mit
erwirbt.
Ausnahmen bilden denkmalgeschützte Altbauten. Immobilien Bozen ist ihr professioneller
Ansprechpartner. Vor allem die immer höheren Kosten auch für energieeffizientes Bauen treiben in
den letzten Jahren die Baukosten in die Höhe – und damit die Neubaupreise.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Immobilie?
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Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und
Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der
Immobilie.
In der Regel werden mindestens 30 % des Kaufpreises als Eigenkapital benötigt, um auch
die Nebenerwerbskosten decken zu können. Niedrigere Eigenkapitalquoten sind je nach
Einkommensverhältnissen und sonstigen Vermögensgegenständen des Erwerbers möglich,
bedeuten in der Regel allerdings einen Zinsaufschlag. Immobilien Bozen kann sie diesbezüglich
bestens beraten.
Was spricht für den Kauf einer Neubauimmobilie?
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Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit
einfließen lassen.
Die Grundrisslösung kann auf die individuellen Wünsche des Erwerbers angepasst werden. Er hat
darüber hinaus eine 10-jährige Gewährleistung (Versicherungspolizze „decennale postuma“) und
erwirbt ein Objekt auf dem neuesten Stand der Technik mit einem meist sehr hohen energetischen
Standard. Der Käufer ist durch die Bankbürgschaft die vom Gesetz vorgesehen ist auch bei einem
frühzeitigen Kauf vom Plan weg sehr gut abgesichert, da der Kaufpreis gemäß dem Baufortschritt in
Raten fällig wird. Genaueste Informationen liefert Ihnen Immobilien Bozen.
Was versteht man unter einem „Alleinauftrag“?
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Ein Makleralleinauftrag ist laut BGB ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen
einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Lesen Sie hier alle wichtigen Infos zum Thema
“Alleinauftrag”.
Der Alleinauftrag hat sehr viele positive Punkte welche für Sie und Ihre Immobilie von großer
Wichtigkeit sind. Er garantiert eine seriöse und professionelle Geschäftsabwicklung des Verkaufs mit
einem einzigen Ansprechpartner.
Immobilien Bozen erklärt Ihnen gerne die Vorteile eines Alleinauftrages bei einem persönlichen
Gespräch zu Ihrer Immobilie.
Was muss man beim Kauf von Renditeimmobilien beachten?
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Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer “Due Diligence” umfassend beurteilt
werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite ist sicherlich nicht ausreichend. Erfahren
Sie bei Immobilien Bozen die notwendigen Prüfungsschritte.
Wie lange dauert die Vermietung einer Wohnung ungefähr?
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Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten
Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. Erfahren Sie hier, wie Immobilien Bozen bei der Vermietung
Ihrer Immobilie vorgeht und wie lange der Prozess dauert.
In der aktuellen Marktlage dauert die Vermietung einer Immobilie derzeit ca. 4-6 Wochen nach
Markteintritt
Jedoch hängt es auch von der Lage, von der Ausstattung und vom Mietzins mit Nebenkosten ab.
Immobilien Bozen hat langjährige Erfahrung auch in diesem Bereich.
Worauf sollte man bei der Besichtigung unbedingt achten?
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Vor dem Kauf einer Immobilie empfiehlt Immobilien Bozen die Bausubstanz und Haustechnik genau
zu überprüfen. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind
Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf?
Modernisierung
Ist ein Umbau von Küche, Bad oder Gäste-WC notwendig? Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollte
stets ein Fachmann um Rat gebeten werden, der die Kosten für Sanierung und Modernisierung
realistisch einschätzen kann.
Wohnflächenangaben
Ein Aufmaß durch einen Immobilienmakler oder einen Architekten hilft Ihnen bei der Überprüfung der
tatsächlichen Wohn- und Nutzflächen. Bei Immobilien Bozen werden sämtliche Grundrisse neu
vermessen.
Keller
Feuchtigkeit im Keller gehört zu den am schwierigsten zu ermittelnden Mängeln. Ohne Unterstützung
vom Experten ist der Befall nur schwer zu beseitigen und meist tritt Feuchtigkeit im Keller in
unregelmäßigen Zeitabständen wieder auf.
Was bedeutet Bindung für Ansässige laut ART. 39? (ex Art. 79 laut LG)
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Bindung für Ansässige“ gemäß Artikel 39 Landesgesetz Nr. 9/2018 („Wohnungen für
Ansässige“ vorher Konventionierung) in Südtirol bedeutet im Wesentlichen, dass bestimmte
Wohnungen nur von Personen bewohnt werden dürfen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ziel ist es, leistbaren Wohnraum für Menschen, die in Südtirol ansässig sind, zu sichern.
Eine Wohnung mit Bindung für Ansässige darf nur von Personen bezogen werden, die:
ihren meldeamtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde Südtirols seit mindestens 5 Jahren haben
oder einen Arbeitsplatz in Südtirol haben.
Welche Punkte sind für mich als Immobilienverkäufer besonders wichtig zu berücksichtigen?
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Um einen erfolgreichen Immobilienverkauf zu gewährleisten, sollten unbedingt Fehler vermieden
werden. Fehler können Zeit und Geld kosten, was das Letzte ist, was Sie bei einem
Immobilienverkauf verlieren möchten. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um sich auf den Verkauf
Ihrer Immobilie vorzubereiten. Eine gründliche Planung mit Immobilien Bozen und eine effektive
Vermarktungsstrategie sind unerlässlich für den Erfolg. Darüber hinaus sind professionelle
Aufnahmen von großer Bedeutung, um eine erfolgreiche Verkaufskampagne zu gewährleisten.
Das Know-how von Immobilien Bozen führt sie zum Ziel und zum gewünschten Erfolg.
Wie viel Zeit sollte ich für den Verkauf meines Hauses einberechnen?
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Die Dauer des Immobilienverkaufs ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein angemessener
Kaufpreis in Relation zur Immobilie ist entscheidend, um zügig einen potenziellen Käufer zu
finden, dazu brauchen Sie Immobilien Bozen. Zudem spielen die Erfahrung im Verkauf von
Immobilien sowie Verhandlungsgeschick eine maßgebliche Rolle. Als ihre Immobilienexperten
benötigt Immobilien Bozen in der Regel ca. 3 bis 6 Monate, um einen geeigneten Käufer zu
finden, oft aber geht es viel schneller.
Welche Schritte muss ich beim Kauf einer Immobilie beachten?
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1. Immobiliensuche:
Zu Beginn steht die klare Definition von Budget, Anforderungen und Wunschlage. Online-Portale,
Makler oder persönliche Kontakte helfen bei der ersten Orientierung.
2. Besichtigung:
Bei passenden Objekten sollte eine Besichtigung erfolgen, um Lage, Zustand und Atmosphäre
der Immobilie direkt vor Ort zu beurteilen.
3. Informationsprüfung:
Nach der Besichtigung werden alle relevanten Unterlagen wie Grundrisse, Energieausweis oder
Betriebskosten genau geprüft. Offene Fragen sollten geklärt werden – ggf. bei einem zweiten
Termin.
4. Reservierung und Kaufangebot:
Besteht Kaufinteresse, kann ein schriftliches Angebot, das wir als Makler von Immobilien Bozen
für sie vorbereiten, abgegeben oder eine Reservierung vereinbart werden, um die Immobilie
vorübergehend zu sichern.
5.Kaufvorvertrag und Notartermin:
Nach Annahme des Angebots wird ein Kaufvorvertrag erstellt. Der finale Kaufvertrag wird
anschließend beim Notar unterzeichnet – damit ist der Erwerb rechtlich abgeschlossen.
Welche Arten von Mietverträgen gibt es?
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Grundsätzlich lassen sich Mietverträge in jenen für Wohnimmobilien und in jenen für
Gewerbeimmobilien unterteilen. Für die Wohnimmobilien stehen vier Kategorienlaut Gesetz zur
Verfügung: den freien Mietvertrag, den begünstigten Mietvertrag, den befristeten Mietvertrag
sowie den Studentenmietvertrag. Jede dieser Vertragsformen ist durch spezifische Regelungen
hinsichtlich Mietdauer, Kündigungsmodalitäten und Mietzinsgestaltung gekennzeichnet. Es gibt
auch noch andere Mietverträge, Immobilien Bozen ist hier ihr professioneller Ansprechpartner.
Freier Mietvertrag 4+4
Der freie Mietvertrag steht für größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Bis auf die gesetzlich
vorgesehene Mindestlaufzeit von 4+4 Jahren können sämtliche Vertragsinhalte – insbesondere
der Mietzins – individuell zwischen Vermieter:in und Mieter:in vereinbart werden. Nach den ersten
vier Jahren verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um weitere vier Jahre, sofern kein
gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund vorliegt. Wird auch danach nicht gekündigt, kann der
Vertrag unter denselben Bedingungen fortgeführt werden.
Begünstigter Mietvertrag (3+2) laut Gebietsabkommen
Der begünstigte Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren und verlängert sich
automatisch um weitere zwei Jahre. Mieter:innen profitieren von einer gesetzlich gedeckelten
Höchstmiete laut Gebietsabkommen. Für Vermieter:innen bietet dieser Vertrag – neben der
Möglichkeit einer Kündigung nach maximal fünf Jahren ohne Angabe von Gründen – attraktive
steuerliche Vorteile, darunter:
- 30% Pauschalabzug auf Mieteinnahmen,
- Reduzierte Registersteuer-Bemessungsgrundlage (70%),
- Gesenkter „cedolare secca“-Satz (10% statt 21%) in Bozen, Leifers, Eppan, Meran, Algund und
Lana, - Teilweise GIS-Ermäßigung in bestimmten Gemeinden.
Seit 2019/2020 ist in diesen Gemeinden zusätzlich eine Bescheinigung der Richtigkeit
erforderlich, die die Einhaltung der zulässigen Mietobergrenze bestätigt.
Mietvertrag für eine Übergangszeit
Der Übergangsmietvertrag ist auf maximal 18 Monate befristet und eignet sich vor allem für
kurzfristige Wohnbedarfe, etwa bei vorübergehenden Arbeitsaufenthalten. Nach Ablauf endet das
Mietverhältnis automatisch – eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Für den Vertragsabschluss müssen konkrete Voraussetzungen (z.B. temporäre Versetzung)
vorliegen und im Vertrag dokumentiert sein. Der Mietzins ist innerhalb einer ortsüblichen
Bandbreite festzulegen. Eine Verlegung des Hauptwohnsitzes ist im Rahmen dieses Vertrags
nicht zulässig.
Mietvertrag für Universitätsstudent:innen
Der Studentenmietvertrag richtet sich speziell an Universitätsstudent:innen und sieht ein
befristetes Mietverhältnis von 6 bis 36 Monaten vor. Wird er nicht mindestens einen Monat vor
Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz der studierenden Person außerhalb der Gemeinde
liegt, in der sich die Mietwohnung befindet. Die Hochschule muss in derselben Gemeinde oder in
einer angrenzenden Nachbargemeinde angesiedelt sein.
Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und muss alle relevanten Angaben zu Vertragsparteien,
Mietobjekt und Konditionen enthalten.
Was ist der Unterschied zwischen Verkaufsfläche, Bruttofläche und Nettofläche?
Mehr anzeigen zum Thema Was ist der Unterschied zwischen Verkaufsfläche, Bruttofläche und Nettofläche?
Beim Kauf und bei der Bewertung einer Immobilie ist eine präzise Unterscheidung der
verschiedenen Flächenarten entscheidend. Es gibt irreführende Angaben bei diversen
Immobilienangeboten online, darum ist es wichtig die Begriffe Verkaufsfläche, Bruttofläche,
Nettofläche zu kennen.
Nettofläche
Die Nettofläche ist die tatsächlich nutzbare Fläche einer Immobilie, also alles, was nicht von
Wänden, Pfeilern oder technischen Schächten eingenommen wird. Sie wird auch begehbare
Fläche genannt.
Die Nettofläche ist der Teil einer Immobilie, den man wirklich benutzen kann – zum Wohnen.
Bruttofläche
Die Bruttofläche ist die gesamte Fläche einer Immobilie, einschließlich der Außen- und
Innenwände in einem gewissen Ausmaß. Sie umfasst eben alles was im Grundriss eingezeichnet
ist, nach gewissem Berechnungen, auch die Mauern, Pfeiler u.a. In den Angeboten wird diese
Fläche auch einfachheitshalber als Verkaufsfläche angegeben, auch wenn kein Neubau.
Verkaufsfläche
Die Verkaufsfläche, auch Handelsfläche, bezeichnet die Fläche, die beim Kauf einer
Neubauwohnung als Grundlage für den Preis dient. Sie umfasst meist:
- die gesamte Bruttowohnfläche
- Balkone, Terrassen oder Loggien (anteilig, z.B. 1/3 oder 1/2),
- eventuell Kellerabteile und/oder Dachböden
- Gemeinschaftsflächen wie Stiegenhaus, Aufzug u.a. zählen beim Neubau dazu. Garagen zählen
in der Regel nicht zur Verkaufsfläche.
Da die Berechnung je nach Bauträger unterschiedlich sein kann, lohnt es sich, genau
nachzufragen, welche Flächen enthalten sind und wie der Preis pro m2 zustande kommt.
Besonders im Alter sorgenlos in die Zukunft: was ist nacktes Eigentum & Fruchtgenuss:
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Nacktes Eigentum
Beim nackten Eigentum gehört einem sie Immobilie rechtlich, aber das
Nutzungsrecht(Fruchtgenuss) liegt bei einer anderen Person (z.B. ältere Person die in der
Wohnung bleiben darf). Der nackte Eigentümer kann die Immobilie also nicht sofort selbst nutzen
oder vermieten.
Diese Form des Eigentums wird häufig genutzt, wenn z.B. ältere Personen ihre Immobilie
verkaufen, aber weiter darin wohnen bleiben möchten. Immobilien Bozen sucht professionell nach
einem Investor für das nackte Eigentum. Der Käufer zahlt einen reduzierten Marktpreis, den
Immobilien Bozen aufgrund der gesetzlichen Tabellen und des Alters des Fruchnießers,
errechnet, und wird erst nach Ende des Nutzungsrechts (z.B. nach dem Tod des Fruchtnießers)
voll nutzungsberechtigt.
Fruchtgenuss:
Fruchtgenuss ist das Recht, eine Immobilie zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen, ohne
deren Eigentümer zu sein. Das bedeutet: Man darf z.B. in der Wohnung wohnen oder sie
vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Fruchtgenuss kann lebenslang oder befristet eingeräumt werden und endet automatisch mit
dem Tod der berechtigten Person (bei lebenslangem Fruchtgenuss).
Erbschaft und Schenkung einer Immobilie:
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Erbschaft
Erbschaft bedeutet, dass das Eigentum an der Immobilie nach dem Tod des Eigentümers
automatisch auf die Erben übergeht. Dabei müssen gesetzliche Erbfolge oder ein eventuelles
Testament berücksichtigt werden. Für die Immobilien die in eine Erbgemeinschaft fallen, sind wir
von Immobilien Bozen der beste Ansprechpartner um Lösungen für die Immobilien, gemeinsam
mit den Erben zu erarbeiten.
Schenkung
Bei einer Schenkung überträgt der Eigentümer die Immobilie zu Lebzeiten freiwillig und
unentgeltlich an eine andere Person. Dabei gilt es mehrere rechtliche Aspekte zu
berücksichtigen. Immobilien Bozen ihr Ansprechpartner für Immobilienübertragungen.
